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Dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung bis 2008 gefördert! Förderung von kleinen Kraftwerken.
Nach einem aktuellen Beschluss des Bundestages wird die Förderung von kleinen Kraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) verlängert. Die Änderungen des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz / KWKModG) bewirkt, dass weiterhin ein Bonus von 5,11 Cent/kWh gezahlt wird. Betroffen sind KWK-Anlagen, die bis 50 kW elektrische Leistung bereitstellen. Damit wird insbesondere der Bau neuer Anlagen bis zum Jahr 2008 vom Bund unterstützt. Laut Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) wurden bereits im Jahr 2003 rund 2.000 Anlagen dieser Größenkategorie neu installiert. Die Vorteile von kleinen dezentrale Kraftwerken zur Kraft-Wärme-Kopplung sind: hohe Versorgungssicherheit durch die Nähe von Energieerzeugung und -verwendung, Minderung von Transportverlusten und die Möglichkeit, die bei der Stromerzeugung anfallende Wärme zu nutzen. Damit bieten kleine KWK´s eine umweltschonende und wirtschaftliche Alternative zu Großkraftwerken.



