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Goethe Schiller

Häufige Fragen unserer Kunden / FAQ

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Was hat der Gaspreis mit dem Ölpreis zu tun?

Erdgas ist ein Naturprodukt, das nur in wenigen Ländern vorkommt. Deutschland ist deshalb als rohstoffarmes Land zu rund 84 % auf Importe angewiesen. Für eine sichere Versorgung mit Erdgas ist eine ausgewogene und vor allem langfristig gesicherte Struktur der Erdgasbezugsquellen von hoher Bedeutung. Die Verträge, die mit den Lieferländern über Jahrzehnte abgeschlossen wurden, müssen sich flexibel an den Wettbewerbssituationen im Markt orientieren. Sie enthalten Preisformeln, die sich an den wichtigsten Konkurrenzenergien im Markt orientieren. In den meisten EU-Ländern ist Heizöl die maßgebliche „energetische Leitwährung“, so auch in Deutschland.

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Was ist bei einem Umzug zu beachten?

Es ist unbedingt wichtig, dass Sie bei den Stadtwerken Weimar Ihren Energiebezug kündigen. Eine Vertragskündigung muss immer in schriftlicher Form erfolgen. Sie können hierfür unser Onlineformular verwenden, uns eine E-Mail oder einen Brief zusenden oder bei einem Besuch vor Ort die entsprechenden Formulare ausfüllen. Wichtig ist in jedem Fall, dass wir folgende Informationen erhalten: - Auszugsdatum - Zählernummer und abgelesener Zählerstand mit Ablesedatum. Sinnvoll ist hierbei den Zählerstand bei der Wohnungsübergabe in Anwesenheit eines Vertreters des Vermieters abzulesen, dann ist der Zählerstand gleichzeitig im Übergabeprotokoll vermerkt und akzeptiert. - Angabe der Anschrift, an welche die Schlussabrechnung geschickt werden soll.

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Wie zuverlässig sind eigentlich die Zähler?

Grundsätzlich sind alle Zähler geeichte Präzisionsgeräte, die über Jahre und Jahrzehnte hinweg sehr genau die konkreten Verbrauchswerte erfassen. Ob und wie häufig ein Zähler gewechselt wird, hängt neben der Eichfrist von der Verbrauchsart und der mechanischen Belastung ab, der ein Zähler unterworfen ist.

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Was versteht man unter KWKG und EEG?

Hierbei handelt es sich um das Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) und das Gesetz zur Kraft- Wärme-Kopplung (KWKG). Ziel dieser Gesetze ist es, diese umweltfreundliche Herstellung von Elektroenergie zu fördern, um die Umwelt zu entlasten. Unter EEG versteht man dabei die Erzeugung von Elektroenergie durch erneuerbare Quellen - z.B. Sonne, Wind, Wasserkraft. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung nutzt man die in Heizhäusern bei der Fernwärmeversorgung entstehenden Nebenenergien, um daraus Strom zu gewinnen. Aus dem Kyoto-Protokoll hat man u.a. das Ziel abgeleitet, in der EU im Jahr 2012 18 % der Elektroenergie aus KWK zu erzeugen. Das Prinzip der Förderung ist folgendes: Die Hersteller dieser Energien stellen bundesweit die geplanten – und später die tatsächlich erzeugten – Mengen zusammen. Daraus kann der Gesamtbetrag, welcher für die Förderung benötigt wird, errechnet werden. Dieser Gesamtbetrag wird auf die in Deutschland verbrauchten Strommengen umgerechnet, so dass alle Stromkunde mit einem Anteil Cent/ Kilowattstunde den erforderlichen Förderbetrag zusammentragen.

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In welchem Umfang wird in Weimar Ökostrom erzeugt?

Zum 31.12.2010 waren in Weimar 121 Photovoltaikanlagen sowie zwei Wasserkraftanlagen und ein Bioölkraftwerk in Betrieb. Sie erzeugen knapp
4 Millionen kWh Elektrizität auf ökologische Weise aus Erneuerbaren Energien . Das entspricht einem Anteil der in Weimar erzeugten erneuerbaren Energie von 2%. Das Weimarer Ökostrommodel unterstützt die Errichtung neuer Photovoltaikanlagen. Außerdem werden etwa 20% des Weimarer Strombedarfs auf umweltfreundliche Weise in eigenen Blockheizkraftwerken erzeugt. Eigentlicher Sinn der Heizwerke ist es, aus Erdgas die Wärme und Warmwasser für die Gebiete Weimar-West, Nord und Schöndorf zu erzeugen. Dabei entstehende Nebenenergie (die früher nicht genutzt wurde), wird in Strom umgewandelt und so der Wirkungsgrad des Heizwerkes wesentlich erhöht. Unsere BHKW laufen seit 1994. Die umweltfreundliche Erzeugung des Stromes auf diese Weise wird mit der Förderung nach dem KWK-Gesetz seit 2000 anerkannt.

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Was versteht man unter Weimarer Ökostrom Modell?

Neu ab 01. Mai 2011 - WeimarStrom Öko

Wir freuen uns, Ihnen auch die umweltfreundliche Alternative "WeimarStrom Öko" anbieten zu können. Uns liegt sehr viel daran, für die Stadt Weimar eine saubere Energielösung zu schaffen. Bei diesem Modell beziehen Sie Energie, die aus regenerativen Energiequellen bzw. in unseren hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in Weimar erzeugt wurde. Auch Sie können dazu beitragen, die schädlichen CO2-Emissionen zu reduzieren! Die Stadtwerke Weimar haben sich dazu verpflichtet, die regenerative Energiegewinnung in Weimar zu fördern. Ein festgelegter Anteil der Erlöse aus dem Vertrieb des Ökostromprodukts fließt an die Stadt Weimar. Mit diesem Geld wird bereits seit 2001 der Bau neuer Photovoltaikanlagen in Weimar gefördert. Zukünftig können auch andere Maßnahmen zur Senkung des CO2- Ausstoßes bei der Stromversorgung gefördert werden. Insbesondere das Bewusstsein Energie zu sparen ist sehr wichtig, um unsere Umwelt zu entlasten und wertvolle Ressourcen zu schonen. Mit Ihnen gemeinsam möchten wir neue Ideen umsetzen und kommunizieren.

Für 2011/2012 ist der WeimarStrom Öko mit Zertifikaten für Strom aus Wasserkraftwerken nachgewiesen.
Die Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH arbeitet an einem eigenen Zertifikat für eine Mischung aus Strom aus erneuerbaren Quellen und Kraft-Wärme-Kopplungen in Weimar.

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Werde ich von Ihnen informiert, falls sich die Preise ändern?

Selbstverständlich werden Sie über Preisänderungen informiert. Die neuen Preise werden jedem Kunden durch ein persönliches Informationsschreiben bekannt gegeben sowie in der Tagespresse und im Internet veröffentlicht.

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Kann die Höhe des zu zahlenden Abschlages geändert werden?

Eine Änderung des Abschlages ist grundsätzlich jederzeit möglich. Trotzdem sollte man dies nicht willkürlich tun, um hohe Nachzahlungen oder auch hohe Gutschriften mit der Verbrauchsabrechnung zu vermeiden. Wie schon gesagt, die Verbrauchsabrechnung sollte ungefähr die Höhe eines Abschlagsbetrages betragen. Aber bei z. B. Verbrauchs- oder Preisänderungen kann eine Abschlagsänderung durchaus sinnvoll sein. Unsere Servicemitarbeiterinnen beraten Sie hierbei gern.

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Wie oft bezahle ich Abschläge?

Standardmäßig erhält jeder Kunde mit der Vertragsbestätigung bzw. mit jeder Verbrauchsabrechnung 5 Abschlagsfälligkeiten benannt. Auf Kundenwunsch sind jedoch auch monatliche Abschlagsfälligkeiten vereinbar.

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Wie ergibt sich die Höhe meiner Abschlagsbeträge?

Hier ist im Abrechnungssystem ein sehr komplexes Berechnungsschema hinterlegt. Aber grundsätzlich kann man sagen, dass zum einen Ihr erwarteter Jahresverbrauch wichtig ist, dem man den tatsächlich abgerechneten Jahresverbrauch auf 365 Tage bezogen zu Grunde legt. Zum anderen ist Ihr Strom bzw. Gaspreis wichtig, der für die Berechnung Ihres Verbrauches zur Anwendung kommt. Der erwartete Jahresverbrauch multipliziert mit Ihrem individuellen Strom/Gaspreis ergibt ein Verbrauchsentgelt. Preisänderungen werden berücksichtigt und einbezogen. Wenn Sie zu diesem Verbrauchsentgelt die festen Kosten wie Basispreis/Grundpreis hinzurechnen und die Mehrwertsteuer, erhalten Sie einen zu erwartenden neuen Bruttobetrag für Ihre kommende Verbrauchsabrechnung. Dieser Betrag geteilt durch die Anzahl der Abschläg ergibt die Höhe Ihres neuen Abschlages. 

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Was sind Kosten aus dem Zahlungsverzug?

Bei den Stadtwerken Weimar betragen diese Kosten 56,- Euro. In diese Pauschale wurden alle direkt zurechenbaren Personal- und Sachaufwendungen eingerechnet, also - Kosten für die Beauftragung einer Fremdfirma (wie Stundenlohn, An- und Abfahrtswege und Bezinkosten), sowie - Verwaltungskosten (für Bearbeitungsaufwand zur Überwachung und Kontrolle von Mahnvorgängen und Kosten für zusätzlichen Schriftverkehr und Telefonate). Doch wie bereits gesagt, diese Kosten können Sie sich ersparen, wenn Sie rechtzeitig Ihre Forderungen bezahlen. Ist ein berechtigter Sperrauftrag jedoch erst einmal erstellt, entstehen für uns die oben genannten zusätzlichen Aufwendungen und Kosten. Dann müssen wir auf den Ausgleich auch dieser zusätzlichen Kosten bestehen.

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Was passiert danach?

Durch regelmäßige Mahnläufe werden alle Forderungen automatisch angemahnt. Diese Mahnung ist kostenlos, deshalb unsere Bitte: Reagieren Sie darauf! Zahlen Sie offene Beträge ein oder wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Servicemitarbeiter, denn mit dem nächsten Mahnlauf wird bereits ein Sperrauftrag erzeugt. Damit ist eine Sperrung der Energieanlage sofort möglich. Es entstehen in jedem Fall zusätzliche Kosten.

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Wann bin ich im Verzug?

Auf jeder Verbrauchsabrechnung ist ein konkretes Fälligkeitsdatum angegeben, das entsprechend der Vorgabe der GVV Strom bzw. GVV Gas §17, auch unter Berücksichtigung des Postweges, für jede Verbrauchsabrechnung ermittelt wird. Wenn Sie diesen Zahlungstermin ohne Forderungsausgleich stillschweigend verstreichen lassen, setzten Sie sich selbst in Verzug.

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Wie oft im Jahr bekomme ich eine Rechnung?

Einmal jährlich wird, nach erfolgter Ablesung der Zähler, die Jahresverbrauchsabrechnung erstellt. Zwischenzeitlich werden Abschlagsbeträge fällig, die auf Ihre folgende Jahresverbrauchsabrechnung angerechnet werden. Abschlagsanforderungen wie sie unsere Barzahler-Kunden kennen sind keine Rechnungen sondern eine Serviceleistung der Stadtwerke Weimar als Erinnerung an die Fälligkeit. Bei Nichteinhaltung dieser Fälligkeit setzt man sich aber, ebenso wie bei der Jahresverbrauchsabrechnung, in Verzug.

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Welche von den zwei Zählernummern ist die Richtige?

Generell benötigen wir die Eigentumsnummer der SWW.Diese ist in unserem Abrechnungssystem hinterlegt und über diese ist eine Abnahmestelle eindeutig zuordenbar.

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Wann und Wie erfolgt die Ablesung meines Zählers?

Die Ablesung der Zähler erfolgt einmal jährlich im April. Sind Sie bei der Ablesung nicht zu Hause und dem Ableser ist damit kein Zugang zum Zähler möglich, wird er einen Ablesetermin bzw. eine Ablesekarte hinterlegen.

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Mein Stromverbrauch ist zu hoch! Was kann ich tun?

Es ist generell schwierig zu sagen, wie hoch der Energieverbrauch im Haushalt sein darf. Dieser ist unter anderem abhängig von den Verbrauchsgewohnheiten und den genutzten Geräten. Prinzipiell würden wir aber folgende erste Schritte vorschlagen:

 

- Prüfung ob der Verbrauch nur in diesem Jahr zu hoch ist, oder stetig steigt.

- Prüfung der Zählerstände, um auszuschließen, dass ein Ablesefehler vorliegt.

- Prüfung ob der Zähler tatsächlich stehen bleibt, wenn alle Geräte vom Netz genommen werden. Damit ist eine Fremdnutzung auszuschließen.

- Stromverbrauchsmessung einzelner Geräte über ein Strommessgerät.

 

Die Stadtwerke Weimar leihen diese Geräte aus. Setzen Sie sich mit Ihrem Servicebetreuer in Verbindung. Weiteres Wissenswertes zum Thema Energiesparen finden Sie hier.