
SERVICE-TELEFON
03643/4341-0
Schachterlaubnis

Bei Tiefbauarbeiten, auch in Ihrem Grundstück, sollte immer ein Erlaubnisschein für
Erdarbeiten eingeholt werden. Die
ENWG informiert Sie damit über eventuell vorhandene Versorgungsleitungen. Dazu ist es erforderlich, rechtzeitig vor Baubeginn in unserer Dokumentationsstelle einen Schachterlaubnisschein zu beantragen. Hierfür wird ein Lageplan mit dem eingezeichneten Schachtbereich benötigt.
Sollte es trotzdem zu einem Schaden kommen, ist die Stelle zu sichern und schnellstmöglich der Bereitschaftsdienst über die Tel. 03643/4341-111 zu verständigen. Achtung! Auch von Freileitungen geht Lebensgefahr aus, wenn Sicherheitsabstände nicht beachtet werden.
