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Müllfahrzeuge können nur geräumte Straßen anfahren
Auch in den Wintermonaten soll die Abfallentsorgung für jeden Haushalt im Stadtgebiet möglichst reibungslos funktionieren. Bei Schnee- und Eisglätte können die Müllfahrzeuge der Stadtwirtschaft nur geräumte Straßen anfahren. Dies sind in der Regel die Hauptverkehrsstraßen und wichtige Seitenstraßen. Bei nicht geräumten Anwohnerstraßen sind die Müllwerker auf die Mithilfe der Bürger angewiesen. Bei Schnee und Eis werden die Bürger daher gebeten, die Gefäße an die nächste geräumte und somit gut anfahrbare Straßenkreuzung zu bringen. Hier können die Gefäße geleert werden. Der Entsorgungsbetrieb bittet um Verständnis dafür, dass die Abfallentsorgung bei widrigen Witterungsbedingungen in dieser Form durchgeführt werden muss.
Bei der derzeitigen Wetterlage sind die Bedingungen für die Befahrbarkeit vieler Nebenstraßen oder deren Teile mit Müllwagen in der Stadt Weimar nicht gegeben. Die Entsorgungsdienstleistungen können trotz verstärkter Bemühungen nicht immer reibungslos ausgeführt werden. Um Fußgänger, Müllwerker und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, müssen die schweren Müllfahrzeuge bei glatten Straßen entsprechend vorsichtig bewegt werden. Einige Straßen sind derzeitig nicht befahrbar.
Die Stadtwirtschaft Weimar GmbH und die anderen Unternehmen bitten daher um Ihr Verständnis, wenn es bei der Abfuhr der Abfall-, Bio- und Papiertonne sowie bei der Abholung der Wertstoffe (Papier, Glas, Leichtverpackungen) zu Beeinträchtigungen kommen sollte.
Sollten sich die Straßenverhältnisse in den nächsten Tagen nicht normalisieren und auch eine Nachfuhr nicht möglich sein, wird der Abfall zum nächsten regulären Termin entsorgt.
Bitte denken Sie in solchen Situationen an ihre Mitwirkungspflicht gemäß § 16 Abs. 4 der Satzung über die Abfallwirtschaft der Stadt Weimar
„Auf Grundstücken, die das Müllfahrzeug nicht oder nur mit besonderen Schwierigkeiten erreichen kann, sind die Abfallgefäße durch den Anschlusspflichtigen zu den Abholtagen an der für das Müllfahrzeug nächsten erreichbaren Straße aufzustellen. Das gilt insbesondere dann, wenn nach der Verkehrsbeschilderung für Müllfahrzeuge das Befahren nicht zulässig ist oder wenn der Straßenzustand ein Befahren nicht zulässt oder durch Baumaßnahmen das Befahren der Straße nicht möglich ist. Nach dem Entsorgen müssen die Abfallgefäße von dem Anschlusspflichtigen unverzüglich wieder auf das Grundstück gebracht werden. Privatwege, Privatstraßen und Privatplätze müssen von den Müllfahrzeugen der Stadtwirtschaft Weimar GmbH nicht befahren werden.“
Der Restmüll kann auch in reißfesten Abfallsäcken gesammelt und bei der nächsten Abfuhr neben die Restmülltonne gestellt werden.



